Ausserdem würde die Berücksichtigung de
r Richtlinien eines jeden Arbeitgebers, der seinen Personalmitgliedern Firmenfahrzeuge anbietet, unüberwindbare praktische Probleme bei
der Berechnung des Wertes des Fahrzeugs bereiten und zu nicht zu rechtfertigenden Behandlungsunterschieden führen zwischen den Empfängern identis
cher Fahrzeuge, die unterschiedlich besteuert würden entsprechend ihren eigenen Wünschen und den durch den Arbeitge
...[+++]ber festgelegten Kriterien.