- Machten in den beiden letzten Zweijahres-Überwachungszeiträumen die Rinderbestände, bei denen sich bestätigte, daß sie mit Tuberkulose infiziert sind, im Jahresschnitt, der zum
31. Dezember eines jeden Jahres bestimmt wird, höchstens 0,2 % aller Rinderbestände in dem betreffenden Gebiet aus, so kann der Abstand zwischen den Routineuntersuchu
ngen auf drei Jahre verlängert werden und/oder das Alter der untersuchungspflic
htigen Tiere auf 24 Monate heraufges ...[+++]etzt werden.