Dieser Höchstbetrag des Verkehrswertes wird durch die Gesellschaft
am 1. Januar eines jeden Jahres N (und zum ersten Mal ab 2017) in Tranchen von 1.000 Eur
o auf der Grundlage folgender Formel angepasst: Höchstbetrag x ABEX-Index am 1. Januar des
Jahres N (Index vom November des
Jahres N-1 ) ABEX-Index am 1. Januar 2016 Wenn der derart berechnete neue Betrag um weniger als 5% niedriger als der Betrag des vorigen
Jahres ist, wird
...[+++]die Anpassung nicht angewandt.