(2) Jede Person, die von den Maßnahmen des an einer gemeinsamen Aktion, einem Pilotprojekt, einem Soforteinsatz zu Grenzsicherungszwecken, einem Einsatz eines Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung, einer Rückkehraktion oder einem Rückkehreinsatz beteiligten
Personals unmittelbar betroffen ist und die Auffassung vertritt, da
ss ihre Grundrechte aufgrund dieser Maßnahmen verletzt wurden, oder jede andere Partei, die Vertreter einer solchen
Person ist, kann bei der Agentur schriftlich B
...[+++]eschwerde einlegen.