Mit dieser Mitteilung kommt die Kommission ihrer Verpflichtung nach, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie, dem Kernstück des EU-Besitzstands im Bereich Rückführung und Rückkehr[2] (siehe dazu detaillierter Teil IV
dieser Mitteilung), vorzulegen. Des Weiteren erfüllt sie so ihre zum Zeitpunkt des Erlasses der geänderten Fr
ontex-Verordnung im Jahr 2011 eingegangene politische Verpflichtung, über die Überwachung der von Frontex koordinierten Rückführungsma
...[+++]ßnahmen Bericht zu erstatten (siehe II.4.2).