AA. in der Erwägung, dass von den 400 000 Personen, die Schätzungen zufolge in Deutschland in der Prostitution tätig sind, nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Legalisierung
der Prostitution im Jahr 2002 nur 44 offiziell bei den Sozialbehörden gemeldet sind; in der Erwägung, dass es für einen kriminalitätsmindernden Effekt dieses Gesetzes bislang keine belastbaren Hinweise gibt, und in der Erwägung, dass ein Drittel der deutschen Strafverfolgungsbehörden darauf hingewiesen hat, dass die Legalisierung der Prostitution ihre Arbeit im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel und Z
uhälterei ...[+++]erschwert habe;