Obwohl die Mitgliedstaaten in nahezu allen Richtlinien, angefangen bei der Rahme
nrichtlinie aus dem Jahre 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ausdrücklich aufgefordert wurden, der Kommission Bericht über die praktische Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinien zu erstatten und dabei auf die Standpunkte der Sozialpartner einzugehen, ist doch allgemein bekannt, dass einige Mitgliedstaaten die entspreche
nden Berichte nicht vorgelegt haben ...[+++].