5. begrüßt die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltene Klausel über die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Irak hinsichtlich des Beitritts des Irak zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); hebt hervor, dass die EU in Bezug auf die Ratifizierung des Römischen Statuts durch den Irak und den Beitritt dazu zu dem für den Irak nächstmöglichen Zeitpunkt sowie bezüglich der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsstandards und -instrumente maximale Unterstützung leisten muss da es sich hierbei um
eine Angelegenheit oberster Priorität handelt; fordert die EU-Mitgliedstaaten und den Irak auf, di
...[+++]e am 11. Juni 2010 angenommenen Änderungen am Statut des IStGH zu ratifizieren; begrüßt die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthaltene Klausel über die Zusammenarbeit bei der Förderung und beim wirksamen Schutz der Menschenrechte im Irak, mit dem Vorbehalt, dass Versäumnisse des Iraks in Bezug auf den Schutz, die Stärkung und die Achtung der Menschenrechte sich negativ auf die Programme für die Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Entwicklung auswirken; hebt hervor, dass stets eine strikte Konditionalität nach dem Grundsatz „Mehr für mehr“ gelten und stärker verdeutlicht werden muss, dass wesentliche Fortschritte im Bereich Menschenrechte im Irak ausschlaggebend sind; begrüßt die Zusage der irakischen Regierung, sich für einen wirksamen Dialog mit der Zivilgesellschaft und deren wirksame Einbeziehung einzusetzen;