Im Falle von Maßnahmen, die von betrauten Stellen, bei denen es sich
um Mitgliedstaaten oder deren Einrichtungen handelt, von der Europäischen Invest
itionsbank oder von internationalen Organisationen oder deren Einrichtungen durchgeführt werden, sind natürliche oder juristische P
ersonen, die in den Vereinbarungen, die mit der kofinanzierenden oder für die Durchführung zuständigen Stelle geschlossen werden, aufgeführt sind, ebenfall
...[+++]s teilnahmeberechtigt.