Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass diese anderen Behörden, bei denen wahrsch
einlich Anträge auf internationalen Schutz gestellt werden, wie Polizei, Grenz
schutz, Einwanderungsbehörden und Personal von Gewahrsamseinrichtungen, über die einschlä
gigen Informationen verfügen und ihr Personal das erforderliche, seinen Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechende Schulungsniveau und Anweisungen erhält, um die Antragsteller darüber zu informieren, wo und wie Anträge auf internationalen
Schutz ...[+++] gestellt werden können.