(12) Das System zur Anerkennung der Berufsqu
alifikationen zielt weder auf eine Änderung der beruflichen Standards, einschließlich der berufsethischen Pflichten, die für jeden gelten,
der einen Beruf in einem Mitgliedstaat ausübt, ab noch auf einen Eingriff
in das berechtigte Interesse der Mitgliedstaaten, zu verhindern, dass einige ihrer Staatsangehörigen sich in missbräuchlicher Weise der Anwendung des nationalen Rechts im Bereich
...[+++] der Berufe entziehen.