Ereignisse von „erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ im Sinn
e dieser Richtlinie sollten bestimmten Kriterien genügen, d. h., es sollten herausragende Ereig
nisse sein, die von Interesse für die breite Öffentlichkeit in der Union, in einem bestimmten Mitgliedstaat oder i
n einem bedeutenden Teil eines bestimmten Mitgliedstaats sind und die im Voraus von einem Veranstalter organisiert werden, der kraft Gesetzes befugt ist, die Rec
...[+++]hte an diesen Ereignissen zu veräußern.