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Mieter : jeder Inhaber eines Mietvertrags für einen Hauptwohnsitz
, der sich auf eine innerhalb der Zone A gelegene Wohnung bezieht, die der Betroffene am Datum des Inkrafttretens des Erlasses zur Abgrenzung
der Zone A bewohnte und am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Erlasses für den Flughafen Lüttich-Bierset und Charleroi Brüssel Süd, und am Tag des Inkrafttretens des Erlasses zur Abgrenzung
der Zone A für jeden Flughafen,
...[+++] der unter die Zuständigkeit der Wallonischen Region fällt, noch immer bewohnt».