Zusätzlich zu den für die
Meeresgewässer der Vertragsparteien geltenden Bestimmungen umfasst UNCLOS allgemeine Verpflichtungen, die sicherstellen sollen, dass Tätigkeiten, die im Rahmen der Hoheitsbefugnisse oder
unter der Kontrolle einer Vertragspartei durch
geführt werden, außerhalb ihrer Meeresgewässer keine Schäden anrichten, und die vermeiden sollen, dass Schäden oder Gefahren von einem Gebiet in ein anderes verlagert werden oder eine Art der Versc
...[+++]hmutzung in eine andere umgewandelt wird.