20. betont, dass das Parlament eine verantwortungsvolle und restriktive Haushaltsführung verfolgen sollte und dass abgesehen von der B
erücksichtigung der Inflationsrate keine Mittelerhöhungen vorgenommen werden sollten; betont, dass die Zuweisung von Mitteln für die Erweiterung entsprechend der Vorgehensweise auf interinstitutioneller Ebene auf der Grundlage eines Berichtigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans erfolgen muss; betont, dass auch die Mittel, die für die 18 zusätzlichen Abgeordneten benötigt werden, deren Mandat sich aus den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon ergibt, auf der Grundlage eines Beric
...[+++]htigungsschreibens oder mittels eines Berichtigungshaushaltsplans zugewiesen werden müssen;