47. hebt die Entscheidung des Rates von 2009 hervor, die Menschenrechts- und Demokratieklausel auf alle Abkommen auszudehnen und eine Verbindung zwischen diesen Abkommen und den Freihandelsabkommen herzustellen, gegebenenfalls durch die Aufnahme einer sogenannten Überleitungsklausel; nimmt Bezug auf den Verweis auf die Entwicklung von Kriterien für die Anwendung dieses Punkts im EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie; stellt fest, dass die Ausdehnung der Anwendung der Menschenrechtsklausel notwendigerweise einen klaren Mechanismus für ihre Umsetzung auf institutioneller und politischer Ebene erfordert und daher um einen operativen Durch
setzungsmechanismus ergänzt werden ...[+++] muss; besteht darauf, dass in alle Abkommen, di
e die EU sowohl mit Industrie- als auch mit Entwicklungsländern schließt, einschließlich sektorbezogene Abkommen und Handels- und Investitionsabkommen, einklagbare und nichtverhandelbare Menschenrechtsklauseln aufgenommen
werden müssen; hält es für wesentlich, dass alle Partnerstaaten, insbesondere gleichgesinnte Länder und strategische Partner, mit denen die EU Abkommen verhandelt, dieser verbindlichen Verpflichtung beitreten;