Da die Leistungen zugunsten vo
n Patienten, die in eine Abteilung für Tageskrankenhausaufenthalt aufgenommen werden, weder zur Bestimmung der Referenzbeträge, noch
zur Berechnung der jeweiligen Ausgaben des jeweiligen Krankenhauses berücksichtigt werden, hat der Umstand, dass ein Krankenhaus Patienten in eine Abteilung für Tageskrankenhausaufenthalt aufnimmt und dort pflegt, oder dass es nicht über eine Abteilung für Tageskrankenhausaufenthalt verfügt, keinen Einfluss, weder auf die zur Bestimmung ihrer Auswahl berücksichtigten Ausgabe
...[+++]n, noch auf die Berechnung der Beträge, die es erstatten muss.