N
eben diesem formalen Legalitätserfordernis wird durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Verpflichtung auferlegt, dass die Einmischung in das Recht auf Ach
tung der Wohnung in einem deutlichen und ausreichend präzisen Wortlaut formuliert ist, der es ermöglicht, die Fälle vorherzusehen, in denen der Gesetzgeber eine solche Einmischung erlaubt, damit jeder unter den gegebenen Umständen in einem angemessenem Maße die Folgen einer bestimmten Handlung vorhersehen kann (EuGHMR, 17. Februar 2004, Maestri gegen Italien, §
...[+++] 30).