- « Verstösst der neue Artikel 29bis des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, insofern er die Entschädigun
g der Personen, die in einen Unfall verwickelt sind, der sich auf einer Sonderspur der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen ereignet, und diejenige der Personen, die in einen Unfall verwickelt sind, der sich an Orten, die für den Verkehr zugänglich sind, nämlich auf öffentlicher Strasse, und auf nicht für die Öffentlichkeit zugänglichen Geländen, die allerdings für eine bestimmte Anzahl von Personen zugänglich sind, ereign
...[+++]et, unterschiedlich behandelt, unter Berücksichtigung der Erweiterung des Anwendungsbereichs von Artikel 29bis auf die an Schienen gebundenen Fahrzeugen?