Gemeinsamer Standpunkt Die Kommission regt an, daß de
r Rat zu den Zielen dieser Globalstrategie im Einklang mit Artikel J.2 des
Maastrichtvertrags einen Gemeinsamen Standpunkt verabschiedet, damit eine
Reihe der in dieser Mitteilung genannten Maßnahmen verwirklicht werden können, und zwar vor allem Maßnahmen, die sich auf die politische Zusammenarbeit, die Unterstützung des Aufbaus demokratischer Institutionen und Hilfe in b
estimmten ...[+++]Bereichen beziehen.