Sie machen geltend, dass das Übereinkommen, da es keinen Mechanismus der gegenseiti
gen Anerkennung von Normen über die Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien einrichte und eher auf die Kontrolle oder sogar Beschränk
ung des Handels mit diesen Produkten als auf seine Förderung ausgerichtet sei, eher mit dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit vergleichbar sei als mit dem Energy-Star-Abkommen, das den Herstellern gerade ermöglichen solle, aufgrund eines Verfahrens der gegenseitigen Anerkennung
...[+++] von Registrierungen ein gemeinsames Emblem zu benutzen, und damit das Angebot an und die Nachfrage nach Strom sparenden Produkten stimulieren solle.