5. ist der Auffassung, dass, wenngleich das Parlament bereits bei früheren Gelegenheiten seinen Willen zum Ausdruck brachte, dass die Delegationen in Bo
tschaften der Union umgewandelt werden, aufgrund der noch fehlenden Rechtspersönlichkeit und um die Wandlungen schrittweise vorzunehmen, so vorgegangen
werden sollte, dass die Delegationen der Kommission in Delegationen der Gemeinschaft (die internationale Rechtspersönlichkeit genießt) umgewandelt
werden, so dass sich, obwohl sie ihren Platz im Stellenplan der Kommission beibehalten, rechtlich ihre Anbindung an das Parlament u
...[+++]nd das Generalsekretariat des Rates entwickelt;