Stoffe, die in Mengen von über 100 Tonnen hergestel
lt werden: Wenn die produzierte bzw. importierte Menge
eines Stoffes 100 t oder 1.000 t erreicht (oder wenn ein chemischer Altstoff diese quantitativen Schwellenwerte bereits überschritten hat), ist
der Hersteller bzw. Importeur verpflichtet, der zuständigen Behörde sämtliche verfügbaren Informationen vorzulegen und eine Strategie für weitere Prüfungen auf der Basis der gesetzlich
...[+++]definierten allgemeinen Informa tionsanforderungen vorzuschlagen.