Zum Schluss möchte ich nur noch anmerken, dass die ganze Debatte über die Fragen Verbraucherverträge, Bestimmungslandprinzip, Herkunftslandprinzip, Verhältnis zwischen Dienstleister, Lieferant und Verbraucher auf der anderen Se
ite nur einmal mehr belegt hat, was das Parlament immer wieder sagt: Wir brauchen auf Dauer ein optionales Instrument für das Vertragsrecht für den grenzüberschreitenden Handel, und wir sind froh, dass sich diese Forderung auch in den Erwägungsgründen der Beschlussvorlage, die wir hier auf dem Tisch liegen haben,
wieder ...[+++]findet.