15. vertritt die Auffassung, dass Unterschiede in den nationalen Rechtsvorschriften für die Übertragung von Finanzinstrumenten einer der Hauptgründe dafür sind, dass die Kosten für grenzüberschrei
tende Transaktionen höher sind als für inländische Transaktionen; unterstützt die derzeit laufenden Versuche, diese Rechtsvorschriften zu harmonisieren, erkennt jedoch an, dass d
ieses Projekt viele Jahre in Anspruch nehmen kann; begrüßt die Einsetzung der Gruppe "Rechtssicherheit" durch die Kommission; fordert die Kommission nachdrücklich
...[+++]auf, die Arbeiten dieser Gruppe als vorrangiges Instrument zur Förderung der Konvergenz auf europäischer Ebene zu intensivieren; fordert die Kommission auf, auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Arbeit tätig zu werden und eng mit Drittländern und Einrichtungen wie Unidroit und dem Haager Übereinkommen vom 13. Dezember 2002 über das für bestimmte Rechte an zwischenverwahrten Wertpapieren geltende Recht zusammenzuarbeiten, und fordert, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten zu gegebener Zeit an der Festlegung der europäischen Verhandlungsposition in diesem Rahmen beteiligt werden;