32. Darüber hinaus erkennt der Europäische Rat zwar an, dass es jedem Mitgliedstaat obliegt, gemäß seinem innerstaatlichen Recht und angesichts seiner spezifischen Situation, einschließlich der auf seinem Arbeitsmarkt, festzulegen, wie viele legale Einwanderer er in sein Hoheits
gebiet einlässt, er nimmt aber auch zur Kenntnis, dass die Kommission damit begonnen hat, eine Studie über das Verhältnis z
wischen legaler und illegaler Einwanderung zu erstellen, und ruft alle Mitgliedstaaten, beitretenden Staaten und beitrittswilligen Länder
...[+++]auf, mit der Kommission zu diesem Zweck uneingeschränkt zusammenzuarbeiten.