Es sollte aber in den spezifischen und begrenzten Fällen von Tätigkeiten im Bereich der Haushaltshilfe auch die Möglichkeit geringerer finanzieller Sanktionen vorgesehen werden. Bei der Festsetzung des Be
trags der Geldbußen können die Mitgliedstaaten berücksichtigen, dass ihre Belastungen durch die Pflicht, für die Zahlung von ausstehen
den Vergütungen des illegal beschäftigten Drittstaatsangehörigen zu sorgen, sowie gegebenenfalls die Kosten der Überweisung ausstehender Beträge in das Land, in das der illegal beschäftigte Drittstaatsa
...[+++]ngehörige zurückgekehrt ist oder ausgewiesen oder abgeschoben wurde, ausgeglichen werden müssen.