in der Erwägung, dass die Änderungen, die der Rat am von der Kommission vorgeschlagenen derzeitigen CBRN-Aktionsplan der EU vorgenommen hat, diesen schwächen, dazu führen, dass die Zusagen der Mitgliedstaaten unverbin
dlich sind, und die vorgesehenen Maßnahmen verwässern, von denen viele auf nationaler Ebene gehalten werden, anstatt dass ihnen ein EU-weiter Geltungsbereich zugestanden wird, und die Überwa
chung und Kontrolle ihrer Umsetzung durch die Kommission schwächen, was soweit geht, dass manchmal sogar davon a
...[+++]bgesehen wird, die Kommission als „Beteiligte“ zusammen mit den Mitgliedstaaten aufzunehmen,