(14) Im Rahmen des Artikels 293 des Vertrags, in dem insbesondere vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten, soweit erfor
derlich, bilaterale Verhandlungen einl
eiten, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen sicherzustellen, dass die Doppelbesteuerung innerhalb der Gemeinschaft beseitigt wird, sollte daran erinnert werden, d
ass dieses Netz von bilateralen Abkommen immer noch nicht vollständig verwirklicht worden ist; dies hat zur Folge, dass auch weiterhin Mobilitätshindernisse
...[+++] bestehen.