Regeln verabschiedet hat und anwendet, denen zufolge Emittenten,
die eine Zulassung ihrer Finanzinstrumente zum Handel auf dem MTF beantragen, im Falle, dass die Richtlin
ie 2003/71/EG keine Anwendung findet, ein angemessenes Zulassungsdokument veröffentlichen, das unter der Verantwortung des Emittenten erstell
t wurde und aus dem eindeutig hervorgeht, ob das Finanzinstrument zugelassen wurde oder nicht und wer die Zulassung erteilt
...[+++]hat.