Ab dem 1. Januar 2003 unterliegen die Personen, die durch das Inverkehrbringen zu beruflichen Zwecken von durch sie erzeugten, importierten oder vermarkteten Gütern, Rohstoffen oder Erzeugni
ssen für den Abfall verantwortlich sind, und was die Speiseöle und -fette betrifft, die zum Frittieren von Lebensmitteln benutzt werden können, die Personen, die diese Öle und Fette importieren und i
nnerhalb ihres bzw. ihrer Industrie- oder Gewerbebetriebe für ihre eigene Verwendung gebrauchen, der Rücknahmep
flicht für folgende ...[+++]Abfälle: