Um zu vermeiden, dass die Unternehmen, die
erst 1997 und 1998 ihre Tätigkeit aufgenommen hätten, und die Unternehmen, die auch noch für 1996 kein vollständiges Arbeitsjahr nach
weisen könnten, die vorgesehene Ermässigung allzu leicht erhalten könnten, weil sie in jedem Fall für eines oder mehrere Quartale des Jahres 1996 als junges Unternehmen kein Personal beschäftigt hätten, sei durch die angefochtene Bestimmung hinzugefügt worden, dass die Unternehmen für das gesamte Jahr 1996 die Beschäftigung von Personal hätt
...[+++]en nachweisen müssen.