Es kann rückwirkend ernannt werden: 1. ein Offizier, der wieder in D
ienst genommen wird nach einer Inaktivität aus gesundheitlichen Gründen und der dadurch keinen Verlust an Dienstalter erlitten hat; 2. ein Offizier, der durch eine Ordnungsmaßnahme suspendiert wurde, unter Berücksichtigung des gegebenenfalls erlittenen Verlustes an Dienstalter; 3. ein Offizier, der zur Armee zurückkehrt, nachdem er von ihr getrennt war; 4. ein Of
fizier, bei dem die Prüfung der Kandidatur aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen im Zusammenhang
...[+++] mit der Verwaltung verzögert wurde.