2. betont das Recht jedes Menschen auf Zugang zu ausreichenden unbedenklichen und nahrhaften Nahrungsmitteln; fordert eine Welt ohne Hunger und betont, dass eine wirkliche Bekämpfung des Hungers umfassender Strategien bedarf, mit denen eine nachhaltige Bewirtschaftung und nachhaltige Systeme zur Nahrungsmittelerzeugung gefördert werden und auf diese Weise die Fähigkeit der Entwicklungsländ
er verbessert wird, ihre Bevölkerung zu ernähren; fordert alle Länder auf
, die "Freiwilligen Leitlinien über die schrittweise Verwirklichung des R
...[+++]echts auf angemessene Nahrung im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit" der FAO zu befolgen, und unterstützt die praktische Anwendung dieser Leitlinien anhand der Grundsätze der Beteiligung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht; begrüßt die auf dem Gipfeltreffen in Rom eingegangenen Grundsatzverpflichtungen, zeigt sich jedoch enttäuscht darüber, dass nur unzulängliche konkrete Finanzzusagen gemacht wurden und kaum hochrangige Vertreter der G8-Staaten am Gipfel teilgenommen haben; fordert in diesem Zusammenhang alle Mitgliedstaaten auf, ihr Engagement für das Millenniumsziel 1 (Halbierung der Zahl der Hungernden bis 2015) zu verdoppeln und sich dem globalen Ziel der Beseitigung des Hungers und der Unterernährung bis 2025 oder schnellstmöglich zu verpflichten;