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rinnert daran, dass ein CBRN-Aktionsplan der EU die Gelegenheit
bietet, die EU und ihre Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, die rechtlichen Mittel zu finden, um die Solidaritätsklausel in Artikel 222 AEUV effektiv umzus
etzen, und dass die Mitgliedstaaten darüber informiert sein müssen, über welche Pläne und bewährte Verfahren die anderen verfügen, um mit CBRN-Katastrophen umzugehen, unabhängig davon, ob sie durch Unfälle oder absichtlich verursa
...[+++]cht wurden, damit sie einander in abgestimmter und wirksamer Weise Hilfestellung leisten können;