Die unter diese Richtlinie fallenden Institute und Personen, ihr lei
tendes Personal und ihre Angestellten, mit Ausnahme der selbstständigen Angehörigen von Rechtsberufen im Zusammenhang mit der
Rechtsberatung von Klienten oder anderen Personen hinsichtlich etwaiger Rechtsmittel und deren Prüfung, dürfen weder den
betreffenden Kunden noch Dritte davon in Kenntnis setzen, dass der zentralen Meldestelle gemäß den Artikeln 19, 20 und 2
...[+++]1 Informationen erteilt wurden oder eine Geldwäscheermittlung durchgeführt wird oder werden könnte.