13. fordert die Kommission und den Rat auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung der ACTA-Bestimmungen – insbesondere zu den Verfahren der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld – vollständig dem Buchstaben und dem Geist des gemeinschaft
lichen Besitzstands entsprechen und nicht dazu führen, dass private Unternehmen außerhalb demokratischer Entscheidungsprozesse Maßnahmen in Eigenregie auferlegen; ist der Auffassung, dass Internetprovider nicht insoweit für die Daten haftbar gemacht werden können, die sie üb
ertragen oder durch ihre Dienste ...[+++] bereitstellen, dass dies eine vorherige Überwachung oder ein Filtern dieser Daten erforderlich machen würde;