5. Ist im Falle der bejahenden Beantwortung der ersten vier Vorabentscheidungsfragen dieselbe Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieser Bestimmung geboten, wenn davon auszugehen wäre, dass Artikel 145 des
KIV-Gesetzes dahin ausgelegt werden kann, dass er beinhaltet, dass sowohl die Mitglieder der Widerspruchskammer, die als ' Vertreter ' der Versicherungsträger ernannt wurden, als auch diejenigen, die als ' Vertreter ' der repräsentativen Berufsorganisationen der Pflegeerbringer er
nannt wurden, wegen ihrer technischen Kenntni ...[+++]sse des Fachgebiets vorgeschlagen und ernannt werden und auf unabhängige Weise in der Erfüllung ihres Auftrags als Richter, und sei es nur mit beratender Stimme während der Beratung, auftreten müssen?