4. stellt fest, dass die Gemeinschaftsagenturen nicht immer über e
in gutes Image oder eine gute Presse verfügen und viele von ihnen dieses negative Image nicht verdienen; hebt hervor, dass dies den Bürgern der Europäischen Union mitgeteilt werden sollte, indem so oft wie nötig unter Einsatz der geeigneten Mittel auf die Existenzberechtigun
g der Agenturen und ihre Leistungen hingewiesen wird; fordert die Kommission auf,
mit den von ihr für notwendig erachtete ...[+++]n Mitteln in diesem Sinne tätig zu werden;