Unter strikter Berücksichtigung insbesonde
re des spezifischen Charakters der Funktionen und Pflichten akkreditierter parlamentarischer Assistenten und des gegenseitigen Vertrauens, das die
Beziehung zwischen ihnen und dem bzw. den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die sie unterstützen, kennzeichnen muss, tragen die Durchführungsmaßnahmen, die sich auf diesen Bereich beziehen und die nach Artikel 125 Absatz 1 angenommen werden, dem spezifischen Charakter der Beziehung zwischen dem Mitglied und dem akkreditierten parlamentarische
...[+++]n Assistenten Rechnung.