Der Kläger meint hingegen, dass er Opfer einer Diskriminierung geworden sei, weil ein Beamter einer höheren Besoldungsgruppe als der Be
soldungsgruppe AD 5 seine Besoldungsgruppe behalten hätte, wenn er auf den Dienstposten, der Gegenstand der Stellenausschreibung war, ernannt worden wäre, während er selb
st sein Dienstalter nicht habe geltend machen können, da eine Einstufung der Bediensteten auf Zeit nur in die Be
soldungsgruppe AD 5 möglich gewesen ...[+++] sei.