50. erinnert daran, dass das endgültige Ziel aller internationalen Interessenvertreter die vollständige Annahme der IFRS sein muss; räumt ein, dass Spannungen bestehen zwischen der Absicht, maximale Konvergenz zu erzielen, und dem Wunsch, die Fähigkeit der EU, von dem global erreichbaren Konsens abzuweichen, vollständig zu erhalten; betont, dass Abweichung
en von den globalen Standards in der EU und in anderen Teilen der Welt auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden sollten; vertritt die Auffassung, dass Drittstaaten die EU als Ganzes angehen und nicht die 27 Mitgliedstaaten unterschiedlich behandeln sollten und dass die derzeitigen Konverg
enzprozess ...[+++]e mit den vorhandenen Systemen nur als Zwischenetappen betrachtet werden können;