Zwar erkennt die Europäisch
e Union an, dass es sich bei diesen Angriffen um strafbare Handlungen gehandelt hat, d
och ist sie besorgt darüber, dass bei dem Gerichtsverfahren der beachtlichen Zahl von Berichten, darunter auch Berichte von Augenzeugen, wonach das usbekische Militär und die
Sicherheitskräfte bei der Auflösung der Demonstrationen schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte begangen haben sollen, kaum
Beachtung geschenkt wurde ...[+++].