Die chinesische Handelskammer argumentierte, d
ie Kommission könne sich nicht darauf beschränken, die Daten zu verwenden, die von den EU-Hers
tellern eingegangen seien, die sich innerhalb der in Erwägungsgrund 112 genannten Frist gemeldet hatten, da manche EU-Hersteller
sich möglicherweise lieber nicht manifestiert hätten, weil sie nicht zur Einbeziehung in die Stichprobe bereit gewesen seien und daher
wussten, dass ihre Antwort unberück
sich ...[+++]tigt bleiben würde.