Q. in der Erwägung, dass der Bürgerbeauftragte eng mit verschiedenen Netzwerken zusammenarbeitet, von denen das bekannteste das Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten ist, das 94 Ämter in 35 europäischen Staaten umfasst; in der Erwägung, da
ss Beschwerden, die nicht in die Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten fallen, an das Mitglied de
s Verbindungsnetzes verwiesen werden, das den Fall am besten bearbeiten kann; in der Erwägung, dass 52,5 % der eingegangenen Beschwerden an andere Mitglieder des Verbindungsnetzes verwiesen
...[+++] wurden;