H. in
der Erwägung, dass viele Deponiestandorte als Gebiet von strategischem Interesse eingestuft werden, und daher Bürger und lokale Behörden, einschli
eßlich der Polizei, nicht in der Lage gewesen sind, festzustellen, welche Stoffe
tatsächlich dorthin verbracht wurden; in der Erwägung, dass Abfalldeponien privat ohne entsprechende Lizenz oder Genehmigung betrieben werden, um den rechtlichen Rahmenbedingungen vollständig zu entspr
...[+++]echen,