Als Beispiel sei die Tatsache angeführt, daß bei Nichtzahlung der Entschädigungssumme
binnen drei Monaten nach Verkündung des Urteils, durch das die Rückgabe angeordnet wird, davon ausgegangen wird, daß der ersuchende Mitgliedstaat auf den Anspruch aus diesem Urteil verzichtet; ein weiteres Beispiel ist die Auflage, Maßnahmen zur Rückgabe des
Gegenstands binnen drei Monaten nach Eingang des Rückgabeantrags bei der zuständigen zentralen Stelle einzulei
...[+++]ten.