(1) Als Beitrag zum Ziel der größtmöglichen Beteiligung am Römischen Statut s
etzen die Union und ihre Mitgliedstaaten alles daran, um diesen Prozess voranzutreiben, indem sie bei Verhandlungen, einschließlich Verhandlungen über Übereinkünfte, oder politischen Dialogen mit Drittstaaten, Staatengruppen oder einschlägigen regionalen Organisationen, wann immer dies angebracht ist, zur Sprache brin
gen, dass möglichst viele Staaten das Römische Statut ratifizieren, annehmen, genehmigen oder ihm beitreten sollten und dass das Römische Statut
...[+++] umgesetzt werden muss.