dahingehend auszulegen, dass er einer Entscheidung des nationalen Gerichts in einem
Hauptsacheverfahren nicht entgegensteht, wenn in dieser Entscheidung der Zugangs-Provi
der kostenpflichtig dazu verurteilt wird, es künftig zu unterlassen, Dritten zu ermöglichen, über einen konkreten Internetanschluss ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk oder Teile daraus über Internet-Tauschbörsen zum elektronischen Abruf bereitzustellen und dem Zugangs-Provider damit freigestellt wird, welche technischen Maßnahmen er konkret ergreift, um
...[+++]dieser Anordnung nachzukommen?