4. Da sich die Regierung damit einverstanden erklärt hat, dass ihre Dienststellen und diejenigen der Einrichtungen öffentlichen Interesses, deren Personal der Auf
sicht und der Kontrolle der Region untersteht, diese Dienstleistungserbringer auf freiwilliger Basis b
eschäftigen können, bitte ich Sie, die Dienststellen, die Ihrer Auf
sicht oder Ihrer Kontrollmacht unterstehen, entsprechend zu informieren und dafür zu sorgen, dass die vorschriftsmässige Begleitung dieser beiden Massnahmen gewährleis
...[+++]tet wird.